Unsere Service-Leistungen für Ihr Bauvorhaben
Ob Neubau, Um- oder Ausbau, ob Renovierung, Sanierung oder Modernisierung – auf Mobau Müller können Sie bauen!
- Wir beraten Sie kompetent und umfassend in allen Phasen Ihres Bauprojektes und finden gemeinsam mit Ihnen die besten Lösungen.
- Alle Baumaterialien liefern wir Ihnen pünktlich direkt zur Baustelle.
- In unserem Mietpark in Bannewitz können Sie sich alle Baugeräte und Werkzeuge ausleihen, die Sie benötigen.
- Mit unserer Baustellenbetreuung begleiten wir Ihr Vorhaben auf Wunsch von Anfang bis Ende.
Mobau Müller - Ihr Baustoffhändler vor den Toren Dresdens
Wir von Mobau Müller sind Ihr starker Partner in Sachen Haus- und Gartenbau! Bei uns in Bannewitz und Klingenberg finden Sie alle Materialien, die Sie für Ihre Bauvorhaben im Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie im Garten- und Landschaftsbau benötigen.
Unser breitgefächertes Sortiment umfasst u.a. Baustoffe wie Beton, Mauersteine und Bauholz, Dämmstoffe, Trockenbauelemente, Innen- und Außenputze, Fenster, Türen und Tore sowie Fliesen, Natursteine und Schüttgüter.
Profitieren Sie von unserer riesigen Materialauswahl von führenden Marken, unseren fairen Preisen, vielfältigen Service-Leistungen und unserem technischen Knowhow! Denn als mittelständischer Familienbetrieb mit über 85 Jahren Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt!
Entdecken Sie unsere Produktseiten!

Hier finden Sie uns
Bannewitz
Dresdner Straße 12
01728 Bannewitz
Telefon: 0351-40288600
01. April - 31. Oktober
Mo - Fr: 06:30 Uhr - 19:00 Uhr
Sa: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr
01. November - 31. März
Mo - Fr: 06:30 Uhr - 18:00 Uhr
Sa: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Klingenberg
Paulsdorfer Straße 7
01774 Klingenberg OT Ruppendorf
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01. April - 31. Oktober
Mo - Fr: 06:30 Uhr - 18:00 Uhr
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01. November - 31. März
Mo - Fr: 06:30 Uhr - 18:00 Uhr
Sa: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aktuelles aus der Branche
Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets beschlossen.
Das Gesetz soll die verpflichtenden Vorgaben des Binnenmarktpakets im nationalen Energiewirtschaftsrecht verankern. Darüber hinaus schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt. Wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen. Dabei ist zentrale Leitlinie, den die Letztverbraucher zu schützen sowie die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung jederzeit zu gewährleisten.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf setzt die EU-rechtlichen Vorgaben 1:1 um. Er enthält zahlreiche, „technische“ Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, die essenziell vor allem für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern, zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und Wasserstoff durch Lieferanten gegenüber den Letztverbrauchern.
Entsprechend der Richtlinien-Vorgaben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für die zukünftigen Verteilernetzentwicklungspläne. Dieses neue, langfristig angelegte Planungsinstrument ermöglicht den Betreibern der Gasverteilernetze eine nachfragebasierte, technologieoffene Planung und (Weiter-)Nutzung der Gasnetze.
Die zukünftigen planerischen Entscheidungen zu den Verteilernetzen sollen regional oder lokal erfolgen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung. Die Verteilernetzentwicklungspläne sind umfassend mit allen Betroffenen zu konsultieren und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden oder die Bundesnetzagentur.
Der Gesetzesentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene, das langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommunalen Akteure und für die Verbraucher schafft.
Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken (z.B. in Wohngebieten, die mit Nah- oder Fernwärme erschlossen werden), können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt (beispielsweise für Wasserstoff oder andere Nutzungen) oder – soweit nicht sie anders nutzbar sind – auch stillgelegt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Energieversorgung für die betroffenen Verbraucher durchgängig voraussehbar, transparent, planbar, sicher und bezahlbar bleibt.
Zum Schutz der betroffenen Verbraucher gelten strenge Voraussetzungen. Neben langjährigen Vorlaufzeiten (mindestens zehn Jahre) und umfassenden Informationspflichten ist vorgesehen, dass beabsichtigte Trennungen von Gasnetzanschlüssen unzulässig sind, wenn absehbar ist, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung stehen wird.
Der Gesetzesentwurf enthält überdies Regelungen, um einen Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen zu vermeiden. Es besteht breiter Konsens, dass ein solcher Rückbau der Netze nicht zielführend ist, unter anderem aufgrund der damit verbundenen enormen volkswirtschaftlichen Kosten sowie einer möglichen anderweitigen Nutzung der betroffenen Leitungen. Gleichzeitig werden die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer zu wahren.
Der Gesetzentwurf enthält schließlich Regelungen für Biomethanerzeugungsanlagen, insbesondere einen zeitlichen Netzanschlussvorrang. Zudem sind darin Regelungen für einen erweiterten Vertrauensschutz für bestehende Biomethanerzeugungsanlagen enthalten. Bei einer geplanten Trennung eines Netzanschlusses (z.B. im Falle einer Umnutzung für Wasserstoff oder Stilllegung einer Gasleitung) soll für Biomethan-Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten.
Gleichzeitig wird vom BMWE im Rahmen eines Stakeholderprozesses geprüft, wie eine Nachfolgeregelung der geltenden Netzanschlussprivilegierungen für Biomethanerzeugungsanlagen nach Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung ausgestaltet werden kann.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: BMWE | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (PDF, 2 MB)












